Hilfe, ich habe einen Marder am Dachboden!

KI generiertes Bild: Ein Steinmarder auf einem Holzbalken
KI generiertes Bild

Nächtlicher Lärm am Dachboden, zerbissene Dämmung oder unangenehme Gerüche – oft steckt ein Steinmarder dahinter. Gerade in Wohngebieten fühlen sich die geschickten Kletterer wohl und suchen Dachböden als geschützten Unterschlupf auf. Viele Betroffene fragen sich dann: Was darf ich tun? Was ist verboten? Und wer kann helfen?

Der Bayerische Jagdverband Kreisgruppe Regensburg informiert über die wichtigsten Regeln, sinnvolle Maßnahmen und rechtliche Grundlagen in Bayern.

Woran erkennt man einen Marder am Dachboden?

  • Polternde oder kratzende Geräusche in der Nacht
  • Kotspuren und unangenehme Gerüche
  • Beschädigte Dämmung oder Kabel
  • Pfotenabdrücke oder Haare
  • Verschleppte Essensreste

Der häufigste „Untermieter“ in Häusern ist der Steinmarder. Er steht dem Jagdrecht unter und darf nicht beliebig gefangen oder getötet werden.

Das sollten Sie tun

Ruhe bewahren

Marder sind lästig, aber in der Regel nicht gefährlich. Übereilte Eigenmaßnahmen führen häufig zu Problemen – sowohl praktisch als auch rechtlich.

Zugangsmöglichkeiten prüfen

Oft gelangen Marder über:

  • Dachrinnen
  • Kletterpflanzen
  • Garagen oder Carports
  • beschädigte Dachbereiche

Erst wenn sicher ist, dass sich kein Tier mehr im Dachboden befindet, sollten Zugänge dauerhaft verschlossen werden.

Fachleute kontaktieren

Bei Problemen helfen:

  • Örtliche Jägerinnen und Jäger
  • Jagdpächter
  • Die Untere Jagdbehörde am Landratsamt
  • Fachfirmen zur Marderabwehr

Auf Jungtiere achten

Besonders im Frühjahr können sich Jungtiere im Dachboden befinden. Ein vorschnelles Verschließen von Zugängen führt häufig dazu, dass Jungtiere verhungern oder Muttertiere massive Schäden verursachen.

Das sollten Sie nicht tun

Keine Eigenfänge ohne Genehmigung

Das Aufstellen von Fallen im privaten Wohnbereich ist rechtlich nicht einfach erlaubt. Die Untere Jagdbehörde (Landratsamt) kann dem Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigten bestimmte Jagdhandlungen gestatten. In Bayern kann dabei unter Umständen auch eine Person ohne Jagdschein, aber mit absolviertem Fallenlehrgang, eine Falle einsetzen, jedoch nur mit entsprechender behördlicher Erlaubnis und meist beschränkt auf bestimmte Wildarten und Zeiträume.

Keine tierquälerischen Methoden

Verboten sind insbesondere:

  • Klebefallen
  • Gift
  • Schlingen
  • unsachgemäße Tötungsmethoden

Tiere nicht einfach umsiedeln

Gefangene Marder dürfen nicht ohne Weiteres irgendwo ausgesetzt werden. Hier gelten jagd- und tierschutzrechtliche Vorschriften.

Keine dauerhafte Störung während der Aufzuchtzeit

Besonders während der Jungenaufzucht ist Vorsicht geboten.

Der Steinmarder unterliegt dem Jagdrecht. In sogenannten befriedeten Bezirken – dazu gehören Wohnhäuser, Gärten und bewohnte Grundstücke, ruht die Jagd grundsätzlich.

Das bedeutet:

  • Jagdausübung ist dort normalerweise verboten.
  • Für bestimmte Maßnahmen ist jedoch eine behördliche Gestattung möglich.

Wer beispielsweise eine Lebendfalle im privaten Umfeld einsetzen möchte, benötigt unter Umständen eine Genehmigung der zuständigen Behörde.

Die rechtlichen Informationen des Landratsamtes Regensburg finden Sie hier:

Landratsamt Regensburg – Jagdhandlung im befriedeten Bezirk

Dort wird erläutert:

  • wann eine Gestattung erforderlich ist
  • welche Voraussetzungen gelten
  • und welche Behörde zuständig ist

Zusätzlich gelten:

  • das Bundesjagdgesetz
  • das Bayerische Jagdgesetz
  • sowie die Vorgaben des Tierschutzgesetzes

Wenn Sie einen Marder am Dachboden haben, wenden Sie sich an:

  • Örtliche Jägerinnen und Jäger
  • Der zuständigen Jagdpächter
  • Die Untere Jagdbehörde am Landratsamt Regensburg
  • Spezialisierte Fachbetriebe

Gerade bei wiederkehrenden Problemen empfiehlt sich eine fachkundige Beratung, um Schäden nachhaltig und rechtskonform zu vermeiden.

Fazit

Ein Marder am Dachboden ist ärgerlich, aber kein Grund zur Panik. Wichtig ist ein besonnenes Vorgehen unter Beachtung der geltenden Rechtslage. Nicht jede Maßnahme ist erlaubt, insbesondere im privaten Wohnbereich gelten besondere Vorschriften.

Wer frühzeitig Fachleute einschaltet, vermeidet unnötige Schäden und sorgt für eine tierschutzgerechte und rechtssichere Lösung.

(M. Köppl, Ausbilder BJV-Kreisgruppe Regensburg)