ASP-Aufwandsentschädigung

von Rosi Schott

Die ASP-Aufwandsentschädigung ist bis 16.11.2025 zu beantragen

Der Bayerische Landtag hat auch für das zurückliegende Jagdjahr die erforderlichen Haushaltsmittel zur Gewährung der Aufwandsentschädigung für die Erlegung von Schwarzwild bereitgestellt. Mittlerweile hat das StMUV das LGL mit der Auszahlung der beauftragt und es wurden dort die notwendigen Vorbereitungen für die Eröffnung des Antragsverfahren getroffen. Als planmäßigen Start für die Antragsstellung hat das LGL den 17.09.2025 festgelegt.

Die entsprechende Information ist auf der Internetseite des LGL verfügbar.

Bitte beachten: Antragsfrist 16.11.2025

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