ASP-Wildschwein-Monitoring: Hinweise zur Probenerfassung
von Rosi Schott
Die Beachtung dieser Hinweise dient der zügigen Untersuchung der Proben sowie der sicheren Befundübermittlung.
1. Probennahme und Ausfüllen des Untersuchungsantrages
- Das bevorzugte Probenmaterial zur ASP-Diagnostik ist EDTA-Blut, da nur daraus eine sichere, schnelle und kosteneffiziente Untersuchung (Bildung von Probenpools) möglich ist. Im Ausnahmefall können auch Bluttupfer eingesendet werden (z. B. von verendeten Tieren). Serum ist aufgrund der wesentlich niedrigeren Viruslast mäßig geeignet.
- Um die Verschleppung möglicher Tierseuchen zu verhindern, sind die Tierköper nach Probenahme unschädlich über die zuständige TBA zu beseitigen. Eine Anlieferung ganzer Tierkörper kann nur in Ausnahmefällen und nur nach Absprache mit dem LGL erfolgen.
- Die Angabe des konkreten Erlegungs-/Fundortes ist besonders wichtig! Eindeutige Informationen zur Gemeinde/PLZ müssen für die Zuordnung angegeben sein. Die Angabe des Reviernamens alleine ist nicht ausreichend; Geokoordinaten sind verpflichtend anzugeben. Ohne Angabe des Fundortes findet keine Untersuchung der Proben statt!
Achtung: Die Koordinaten sind im WGS84-Format und mit mind. 5 Nachkommastellen anzugeben: 11.54907..., 48.24978... - Jeder Probe ist ein vollständig und korrekt ausgefüllter Untersuchungsantrag beizulegen. Beachten Sie dabei neben der Angabe des Erlegungs-/Fundortes besonders auch die vollständigen Angaben zum Tier, wie z. B. gesund erlegt, krank erlegt, tot aufgefunden usw.!
- Bitte verwenden Sie hierbei die neueste Version des Untersuchungsantrages.
- Der Barcode des Blutröhrchens ist auf den Antrag aufzukleben und muss dem Probenröhrchen zuordenbar sein (siehe Abb. 1).
Achtung: Die Barcode-Nummer ist für Rückfragen zu Einzelproben unerlässlich, da die Daten zum Probennehmer (Jägerin bzw. Jäger) am LGL im Laborinformationsmanagement-System (LIMS) nicht erfasst werden! - Die Blutprobenröhrchen sind gut zu verschließen und die Stempel der Blutröhrchen sind ordnungsgemäß vor dem Versand abzuziehen/abzubrechen.
- Bei Bedarf können Wildmarken und Probenröhrchen aus dem Zentralen Tierseuchenlager am LGL abgerufen werden. Die Veterinärämter können die Anfrage an das Landesinstitut Tiergesundheit II (TG-II@lgl.bayern.de) mit Angabe der Versandadresse senden.

2. Einsendung an das LGL
- Jäger geben ihre Proben mit Untersuchungsanträgen zunächst beim zuständigen Veterinäramt ab, sodass vor der Weitergabe an das LGL eine Plausibilitätsprüfung stattfinden kann. Hierbei sind besonders die unter 1. genannten Punkte zu beachten und die Plausibilität der Daten
mittels Veterinäramtsstempel zu bestätigen. - Jäger, die ausreichend geschult sind und ihre Angaben zuverlässig und vollständig machen, können Proben grundsätzlich auf direktem Weg an das LGL versenden oder bringen. Jedoch muss in allen Fällen der Veterinäramtsstempel auf dem Antrag aufgebracht sein.
- Die Kommunikation (z. B. Anfragen, ob eine Probe angekommen/schon in Bearbeitung ist, Weitergabe der Untersuchungsergebnisse an Jäger) läuft ausschließlich über die Veterinärämter!
- Proben aus Sperrzonen, ausbruchsnahen Regionen und von Fallwild, die Mo – Fr bis 10:00 Uhr an das LGL gelangen, können i.d.R. noch am selben Tag untersucht werden.
3. Ergebnisübermittlung
- Mit einem Untersuchungsbefund von Proben (aus Sperrzonen, ausbruchsnahen Regionen und von Fallwild) kann im Laufe desselben Nachmittags oder des folgenden Vormittags gerechnet werden. Im Einzelfall kann es aufgrund von erforderlichen Wiederholungsuntersuchungen zu
einer Verzögerung kommen. - Die Weitergabe der Untersuchungsergebnisse an die Jägerschaft obliegt den Veterinärämtern.
Weitere Informationen sind auf den nachfolgenden Internetseiten des LGL zu finden:
Allgemeine Hinweise für Jäger:
https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/asp/infos_jaeger.htm
Hinweise zur Probenahme:
https://www.lgl.bayern.de/downloads/tiergesundheit/doc/hinweise_zur_probenahme_wildschwein.pdf
Aktuelle Version des Untersuchungsantrags:
https://www.lgl.bayern.de/downloads/tiergesundheit/doc/untersuchungsantrag_wildschwein_monitoring.pdf
Hinweise für das Verpacken und Einsenden von Proben:
https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/einsenderichtlinien/verpacken_allgemeine_hinweise.htm